Der Beschluss der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur EU-Urheberrechtsrichtlinie vom 8. Februar macht nach langwierigen Verhandlungen endlich den Weg frei für eine Einigung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament. Der Rat bestätigte erneut seine Unterstützung für die Einführung eines europaweiten Presseverlegerrechts. Der verabschiedete Vorschlag der Ratspräsidentschaft bringt wesentliche Besserungen am Text und bietet damit die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt. Endlich kann das Urheberrecht in das digitale Zeitalter gebracht werden. Besonders der vom EU-Parlament beschlossene Text bietet dafür eine exzellente Grundlage.